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Letze Änderung: 31.03.23
Minipille: Kosten
Die Minipille gehört zu den hormonellen Verhütungsmitteln und ist nur auf Rezept erhältlich. Dabei können die Kosten für die Minipille variieren, aber unter bestimmten Umständen von der Krankenkasse übernommen werden.
Welche das sind und worauf Du bei der Kostenübernahme achten solltest, erfährst Du im folgenden Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
Die Minipille kostet in der Dreimonatspackung ca. zwischen 20 und 45 Euro.
Gesetzliche Krankenkassen können die Kosten bis zum 22. Lebensjahr übernehmen.
Patientinnen mit privater Krankenversicherung müssen die Kosten immer selbst tragen.
Was kostet die Minipille?
Die Kosten für die Minipille liegen im Allgemeinen ca. zwischen 20 und 45 Euro. Bei der Preisgestaltung spielt unter anderem der enthaltene Wirkstoff eine große Rolle:
So liegen die Kosten für die Minipille mit dem Wirkstoff Desogestrel in der Dreimonatspackung ca. zwischen 20 und 37 Euro.
Die Minipille mit dem Wirkstoff Levonorgestrel kostet in der Dreimonatspackung circa 30 Euro.
Die Minipille mit dem Wirkstoff Drospirenon kostet in der Dreimonatspackung circa 45 Euro.
Preisunterschiede gibt es zudem bei den Packungsgrößen. Oftmals zahlst Du beim Kauf größerer Monatspackungen weniger als für die kleinere Dreimonatspackung. Auch die Marke hat einen Einfluss auf den Preis.
Kostenübernahme
In der Regel gehören Verhütungsmittel nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen und müssen selbst bezahlt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Gesetzliche Krankenkassen können die Kosten für die Minipille bis zum 22. Lebensjahr komplett übernehmen. Ab dem 18. Geburtstag fällt meist eine gesetzliche Zuzahlung an. Ein weiteres Kriterium für die Übernahme ist die medizinische Notwendigkeit, wie bei sehr starken Menstruationsbeschwerden oder schlimmer Akne.
Eine Kostenübernahme nach dem 22. Lebensjahr ist nur mit medizinischer Indikation möglich. Privatversicherte Patientinnen müssen die Kosten für die Minipille in jedem Alter selbst tragen.
Sonderregelungen
Einige Kommunen haben für Patientinnen, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II beziehen, Sonderfonds eingerichtet. Bedürftige haben damit die Möglichkeit, sich die Kosten für Verhütungsmittel eventuell erstatten zu lassen.
Die Vergabe dieser Gelder wird von jeder Kommune anders gehandhabt. Betroffene mit geringem Einkommen können vor Ort bei Jobcenter, Gesundheitsämtern oder Schwangerschaftsberatungsstellen nachfragen, welche Regelungen für eine Kostenübernahme gelten.
Zusammenfassung
Die Kosten für die Minipille variieren und sind abhängig vom enthaltenen Wirkstoff und der Packungsgröße. Du kannst mit Preisen von ca. 20 bis 45 Euro rechnen. Dabei werden die Kosten unter bestimmten Umständen von der gesetzlichen, aber nicht von der privaten Krankenkassen übernommen.
Häufige Fragen
Wie viel kostet die Minipille?
Kann ich die Minipille rezeptfrei bestellen?
Wo kann ich die Minipille kaufen?
Wird die Minipille von der Krankenkasse bezahlt?
Unterscheiden sich die Kosten für die Minipille mit dem Wirkstoff Levonorgestrel und Desogestrel?
Quellenangaben
Links